Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren

Leistungsbeschreibung

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung

  • der Zuverlässigkeit, 
  • der fachlichen Eignung 
  • und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben 

der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

Teaser

Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.

Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, fallabhängig

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

08.09.2021

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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