Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler sind und nach Deutschland umsiedeln möchten, durchlaufen Sie und Ihre Angehörigen vorher ein Aufnahmeverfahren.
Wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben, können Sie dauerhaft nach Deutschland umsiedeln. Aber bevor Sie nach Deutschland ausreisen, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
Das Bundesverwaltungsamt prüft in diesem Verfahren, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um nach Deutschland auszusiedeln. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, dürfen Sie in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch Ihre Familienangehörigen können auf Antrag gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland aussiedeln. Sie können Ihren Ehepartner und Kinder in Ihren Aufnahmebescheid einbeziehen, wenn
- Sie dies ausdrücklich beantragen,
- die Ehe mit dem nichtdeutschen Ehegatten seit mindestens drei Jahren besteht und
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Wenn Sie Kinder, Enkel oder Urenkel einbeziehen möchten, die bereits volljährig sind, müssen auch sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Sie können Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner auch nachträglich in den Aufnahmebescheid einbeziehen.
Ihre Ausreise (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) müssen Sie selbst organisieren und bezahlen. Nach dem Eintreffen im Bundesgebiet kommen Sie mit Ihren Familienangehörigen zunächst in die Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort werden Sie registriert und einem Bundesland zugewiesen.
Im Anschluss können Sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz stellen Sie bitte schriftlich:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Alternativ können Sie das Formular auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
- Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
- Registrieren Sie sich mündlich beim Bundesverwaltungsamt. Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis.
- Ihre Identität wird durch die Antragsangaben überprüft.
- Damit wird das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
- Auf Wunsch können Sie im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:
- Sie können dagegen Widerspruch einlegen. Das müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich per Post tun.
- Wenn Sie mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen beziehungsweise eine Klage zu erheben.