Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Anordnung der Nachtragsverteilung

Leistungsbeschreibung

Die Nachtragsverteilung ermöglicht den Gläubigern den Zugriff auf Vermögensgegenstände, die der Insolvenzmasse zuzuordnen sind, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bei der Schlussverteilung noch nicht berücksichtigt und somit nicht an die Gläubiger verteilt werden konnten. Denkbar sind hierfür u.a. folgende Gründe:

  • zurückbehaltene Beträge werden für die Verteilung frei
  • Beträge, die aus der Insolvenzmasse zunächst bezahlt werden mussten, fließen zurück in die Insolvenzmasse
  • weitere Gegenstände der Masse werden ermittelt

Sind die Voraussetzungen für eine Nachtragsverteilung erfüllt, kann das Insolvenzgericht die Nachtragsverteilung eigenständig von Amts wegen anordnen. Zudem haben sowohl die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter als auch die Gläubigerinnen und Gläubiger das Recht, eine Nachtragsverteilung zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Nach Schlussverteilung ist noch ein Vermögensgegenstand vorhanden, der der Insolvenzmasse zuzuordnen ist,
  • Eine Nachtragsverteilung ist noch nicht eigenständig (von Amts wegen) vom Insolvenzgericht angeordnet worden.
  • Formulieren Sie Ihr Anliegen in einem Schreiben an das Insolvenzgericht, das mit dem Insolvenzverfahren befasst war oder ist, und beantragen Sie darin die Nachtragsverteilung.

Voraussetzungen

Die Nachtragsverteilung kann beantragt werden, wenn

  • der Schlusstermin in dem Insolvenzverfahren bereits durchgeführt worden ist,
  • angemeldete und festgestellte Gläubigerforderungen noch nicht vollständig beglichen worden sind,
  • (vorhandene) Vermögensgegenstände, die der Insolvenzmasse zuzuordnen sind, noch nicht an die Gläubiger verteilt worden sind,
  • ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis durch das Insolvenzgericht im Rahmen seiner Abwägung zu ermitteln wäre,
  • eine entsprechende Nachtragsverteilung noch nicht (von Amts wegen oder aufgrund eines anderen Antrags) bereits angeordnet worden ist
  • der/die Antragsteller/in Insolvenzgläubiger /in ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag, der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellen ist.

Welche Gebühren fallen an?

Verneint das Insolvenzgericht ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis der Nachtragsverteilung, kann es diese von der Zahlung eines Kostenvorschusses, der die Kosten der Nachtragsverteilung deckt, abhängig machen. Dieser Kostenvorschuss ist dann durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zu zahlen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

ine Nachtragsverteilung auch noch nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens möglich. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom konkreten Einzelfall. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, §§ 204 Abs. 1 Satz 2, 6 InsO; gegen den Beschluss, durch den eine Nachtragsverteilung angeordnet wird, steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu, §§ 204 Abs. 2 Satz 2, 6 InsO.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern (noch) ein Gläubigerausschuss bestellt ist, ist dessen Zustimmung für die Nachtragsverteilung erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Fachlich freigegeben am

17.03.2022

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Volksbank
Lüneburger Heide eG

(www.vblh.de/baufinanzierung)

Baufinanzierung nach Maß!
Für Sie die beste Beratung!

www.vblh.de/baufinanzierung



LINK: Pendlerportal
(http://lueneburg.pendlerportal.de/)

Sie sind Berufspendler und suchen eine regelmäßige Mitfahrgelegenheit?

www.pendlerportal.de