Leistungsbeschreibung
Bei Organisationen, die über eine eigene Bildungsstätte verfügen, beträgt die Fördersumme in der Regel bis zu EUR 50,00 pro Programmtag sowie pro Teilnehmerin oder Teilnehmer. Wenn Ihre Organisation über keine eigene Bildungsstätte verfügt, können Sie bis zu EUR 40,00 erhalten.
Die Bedingungen für die Zuschüsse sind in den „Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ (Förderrichtlinien) festgelegt.
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie als Organisation das Anerkennungsverfahren der BpB erfolgreich durchlaufen haben. Als sogenannter „anerkannter Träger“ stellen Sie dann einen Jahresantrag für das Folgejahr. Nach positiver Prüfung dieses Antrags legt die BpB ein voraussichtliches Jahreskontingent (maximale Jahresfördersumme) für Sie fest.
Bis zur Höhe Ihres Jahreskontingents erhalten Sie dann auf Antrag Zuschüsse zu einzelnen, abgegrenzten Vorhaben beziehungsweise Veranstaltungen (Projektförderung).
Die Zuschüsse, sogenannte Zuwendungen, decken einen Teil Ihrer Ausgaben. In der Regel sollte Ihre Veranstalter-Eigenleistung (zum Beispiel Teilnahmebeiträge, Spenden oder Arbeitsleistung Ihres hauptamtlichen Personals) mindestens 15 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen betragen.
Sie haben keinen Anspruch auf Förderung oder Gewährung einzelner Zuwendungen. Die BpB entscheidet darüber unter anderem auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ihren Antrag auf Richtlinienförderung müssen Sie online oder schriftlich bei der BpB einreichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Jahresantrag für das Folgejahr müssen Sie spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres einreichen.
Anträge für einzelne Bildungsmaßnahmen stellen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungen aus aktuellem politischem Anlass sind in Ausnahmefällen kürzere Fristen möglich.
Den Verwendungsnachweis reichen Sie im Regelfall spätestens 2 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gemäß Zuwendungsbescheid ein.