Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Verfahrensablauf

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
  • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Schriftorm ist erforderlich.

Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

Persönliches Erscheinen ist nicht nötig. 

Rechtsbehelf

Klage

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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