Leistungsbeschreibung
Die Energieeffizienz-Expertenliste dient der Sicherstellung einer hohen fachlichen Qualifikation der an den Gebäudeförderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilnehmenden Expertinnen/Experten. Die Expertinnen/Experten sind im Rahmen der Förderprogramme am Prozess der Energieberatung sowie der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude beteiligt.
Das Ziel dieser Förderprogramme, die im Auftrag des BMWi von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziehungsweise vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt werden, ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Zu den Programmen bei der KfW zählen:
- bis 30.06.2021: Programmgruppe „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
- ab Juli 2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG; jeweils Kredit- und Zuschussvariante) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM Kreditvariante).
Zu den Programmen beim BAFA zählen:
- Energieberatung für Wohngebäude,
- seit Januar 2021: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme,
- seit Januar 2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM; Zuschussvariante).
Sie müssen sich auf der Internetseite der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) registrieren, um einen Antrag als Expertin/Experte zu erstellen. Dabei müssen Sie eine Eintragungskategorie wählen. Je nach Eintragungskategorie müssen Sie die entsprechende Qualifikation nachweisen.
Ihren Antrag für die Eintragung als Expertin/Experte in der Energieeffizienz-Expertenliste reichen Sie schriftlich per E-Mail, per Fax oder per Post bei der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) ein.
Hinweis:
Um einen Antrag für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ zu stellen, müssen Sie, seit dem 1.6.2014, in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
Um einen Antrag für die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ zu stellen, müssen Sie, seit dem 1.11.2020, in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein, insofern Sie Handwerksmeister/in bzw. Techniker/in sind.
Um in den Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG, BEG NWG, BEG EM) einen Antrag stellen zu können, müssen Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste der Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Eintragung in die Expertenliste können stellen:
- natürliche Personen,
- Energieberaterinnen/Energieberater und
- Fachleute für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Keinen Antrag stellen können:
- Firmen und
- Verbraucherinnen/Verbraucher.
Weitere Voraussetzung ergeben sich aus den Eintragungskategorien und sind im Regelheft nachzulesen, das auf der Webseite der Expertenliste zum Download zur Verfügung steht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- in der Regel über einen Abschluss nach § 88 GEG und über eine Zusatzqualifikation (Weiterbildung, Lehrtätigkeit, Referenz),
- gegebenenfalls Antragsberechtigung beim BAFA und
- eine Haftpflichtversicherung
Hinweis:
Die geforderte Qualifikation unterscheidet sich je nach Eintragungskategorie.