Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • Affen und Halbaffen sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse, 
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen, oder
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Staaten ausführen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung von der zuständigen Behörde.

Wenn Sie gewerblich Nutz- und Zuchtgeflügel oder Bruteier in andere Mitgliedstaaten versenden wollen, benötigen Sie ebenfalls eine Zulassung. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen:

Teaser

Wer gewerblich Affen und Halbaffen, sowie eine Vielzahl tierischer Erzeugnisse (z. B. Samen, Embryonen und Eizellen) in andere EU-Staaten verbringen möchte, benötigt hierfür eine Zulassung.

Verfahrensablauf

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag per Post oder E-Mail auf Zulassung Ihres Betriebes bzw. Ihrer Einrichtung
  • Sie werden anschließend telefonisch kontaktiert, um einen Vororttermin zu erhalten
  • Nach dem Termin erhalten Sie Information über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags

Voraussetzungen

Um eine Zulassung zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen u.a. an den Betrieb, an das Management und die Tiergesundheit erfüllt werden.

Die zuständige Stelle berät Sie bei Bedarf zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung Ihres Betriebes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einen Antrag auf Zulassung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet. 

Fachlich freigegeben durch

 Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )

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Lüneburger Heide eG

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