Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Zulassung von Packstellen für Eier

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Eine Packstelle ist ein Betrieb, in dem Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortiert, verpackt und die Verpackungen gekennzeichnet werden.

Sie erhalten die Zulassung nur, wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Vorgaben erfüllen. Mit der Zulassung erhalten Sie auch eine Packstellen-Kennnummer.

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgegeben haben, wird dieser auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Zulassung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 - Marktüberwachung.

Voraussetzungen

Wenn Sie Eier verpacken möchten, benötigen Sie die folgenden technischen Anlagen, um die ordnungsgemäße Behandlung sicherzustellen:

  • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen;
  • ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe;
  • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen;
  • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier;
  • Geräte zum Kennzeichnen von Eiern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Antragsformular für Packstellen
-    Lageplan mit den zur Packstelle gehörenden Gebäuden
-    Grundrissplan mit den zur Packstelle gehörenden Räumen
-    Aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung für die Betriebsstätte

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Zulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Zulassungs-, Ablehnungs- oder Gebührenbescheid können Sie bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Im Regelfall benötigen Sie auch eine hygienerechtliche Zulassung für Ihre Packstelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
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