Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Eine Lizenz für das Befördern von Briefsendungen können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen:

  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
  • Sie erhalten dann ein gesondertes Beratungsschreiben, in dem Sie zur Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen aufgefordert werden.
  • Ihnen wird ein Ansprechpartner für das Lizenzverfahren benannt, der Sie durch das Verfahren begleitet
  • Die Bundesnetzagentur informiert Sie schriftlich darüber, ob Sie die Lizenz bekommen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
  • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)
  • Handelsregisterauszug
  • Weitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung

Welche Gebühren fallen an?

Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

maximal 6 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formular: Antrag auf Erteilung einer Postlizenz

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Fachlich freigegeben am

27.06.2018

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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