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Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG (Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG)

Leistungsbeschreibung

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Als Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten nicht vereinbar sind, gelten insbesondere gewerbliche Tätigkeiten; die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

Teaser

Eine Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG können Sie bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist zu stellen
  • Dieser wird im Einzelfall geprüft
  • Der Antragsteller erhält nach Prüfung die Genehmigung oder Ablehnung der Genehmigung für die Tätigkeit

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Niedersachsen

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Tel.: 0511 28890-0

Fax.: 0511 28340-32

E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de

Internet: www.stbk-niedersachsen.de

Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Tätigkeitsbeschreibung (Art und Umfang)
  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 S. 2 BOStB)

Bei Tätigkeit als Geschäftsführer/Vorstand/geschäftsführender Direktor außerdem:

  • Liste der Gesellschafter
  • Handelsregisterauszug, aus welchen sämtliche Geschäftsführer sowie der Unternehmensgegenstand hervorgehen
  • Gesellschaftsvertrag / Anstellungsvertrag

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

§ 57 Abs. 4 Nr. 1 Nebensatz 2 StBerG

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Fachlich freigegeben am

26.11.2020

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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