Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Erneute Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung „Ingenieur“ aus dem Ausland

Leistungsbeschreibung

Das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erneut in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen, wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Erneute Anzeige

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erneute Anzeige
  • Eventuell Dokumente, wenn wesentliche Änderungen in der in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation eingetreten ist.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: erneute Anzeige auswärtige Ing
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Dienstleisterin oder der Dienstleister weiterhin, Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen und dabei die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, so hat sie oder er dies der Ingenieurkammer anzuzeigen. Hat sich die in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert, so hat die Dienstleisterin oder der Dienstleister dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )

LINK: Volksbank
Lüneburger Heide eG

(www.vblh.de/baufinanzierung)

Baufinanzierung nach Maß!
Für Sie die beste Beratung!

www.vblh.de/baufinanzierung