Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

Leistungsbeschreibung

Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Voraussetzungen

Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
  • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
  • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
  • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Pendlerportal
(http://lueneburg.pendlerportal.de/)

Sie sind Berufspendler und suchen eine regelmäßige Mitfahrgelegenheit?

www.pendlerportal.de



LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )