Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen Gewährung

Leistungsbeschreibung

Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) werden auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden ihnen die Aufwendungen für Miete, Darlehenszinsen und Betriebskosten für den selbstgenutzten Wohnraum erstattet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswehr.


Für freiwillige Wehrdienstleistende können u. a. folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden:

  • Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum nach § 13 USG
  • Wirtschaftsbeihilfe nach § 14 USG
  • Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt nach § 17 USG
  • Leistung für die Erstausstattung bei Geburt nach § 18 USG
  • Besondere Zuwendung nach § 19 USG
  • Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 20 USG
  • Überbrückungszuschuss nach § 21 USG
  • Leistungen an nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige nach § 22 USG
  • Sonstige Leistungen nach § 15 USG

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) werden auf Antrag gewährt. Das Antragsrecht endet mit Ablauf des dritten Monats nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes. Ausnahmen für längere Antragsfristen gelten ggf. zu § 13 USG und § 22 USG.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Pendlerportal
(http://lueneburg.pendlerportal.de/)

Sie sind Berufspendler und suchen eine regelmäßige Mitfahrgelegenheit?

www.pendlerportal.de



LINK: Volksbank
Lüneburger Heide eG

(www.vblh.de/baufinanzierung)

Baufinanzierung nach Maß!
Für Sie die beste Beratung!

www.vblh.de/baufinanzierung