Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

Postanschrift:
Neue Sülze 31
21335 Lüneburg

Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Leistungsbeschreibung

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Öffnungszeiten

    • Seit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

      Telefonsprechzeiten:
      montags 9 bis 11 Uhr
      mittwochs 10 bis 12 Uhr
      donnerstags 14 bis 16 Uhr
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    • Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
      Anzahl: 21
    • Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
      Anzahl: 508
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
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  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft