Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Treuhänder: Bestellung

Leistungsbeschreibung

Wer bei Verbraucherinsolvenzverfahren als Treuhänder, auf den die pfändbaren Bezüge des Schuldners übergehen, tätig werden will, muss von der zuständigen Stelle bestellt werden. Die zuständige Stelle prüft vor der Bestellung die Eignung in jedem Einzelfall, insbesondere, ob es sich um eine geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person handelt.

Treuhänder haben den Schuldner über die Abtretung der pfändbaren Bezüge zu unterrichten. Sie haben die Beträge, die sie durch die Abtretung erlangen und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von Ihrem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlussverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen.

Sie haben bei der Beendigung ihres Amtes der zuständigen Stelle Rechnung zu legen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Insolvenzgericht, in dessen Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Die Insolvenzgerichte sind gehalten, sogenannte Vorauswahllisten zu führen, in die die grundsätzlich geeigneten Bewerber aufgenommen werden. Ein Anspruch auf Bestellung in einem konkreten Einzeifall leitet sich aus der Aufnahme in eine solche Liste nicht ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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