Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Fachdienst 41 Ordnung - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
+49 4131 26-1220

Jagderlaubnis: Mitteilung

Leistungsbeschreibung

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • Öffnungszeiten

    • Öffnungs- und Sprechzeiten:
      Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
      zusätzlich Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr
      darüber hinaus Terminvereinbarungen bis 19:00 Uhr
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft