Zur Förderung des Wohnungsbaus gewährt das Land Niedersachsen aus Mitteln des Bundes und des Landes Zuwendungen als Baudarlehen auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes und der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Niedersachsen. Die für die abschließende Vergabe zuständige Bank hat diese Voraussetzungen in verschiedenen Merkblättern zusammengefasst.
Der Landkreis Lüneburg ist die örtliche Wohnraumförderungsstelle. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger entsprechendes Informationsmaterial und können ihre Anträge abgeben. Der Landkreis überprüft anschließend auch die Belegungsbindung und erteilt notwendige Ausnahmen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.