Landkreis Lüneburg - Fachdienst Ordnung und KFZ-Zulassungen

Gefahrenabwehr und Gewerberecht
Gebäude 2, Eingang H, 1. Stock
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg

04131 26-1313
04131 26-1444
Aufgaben

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit schon derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO).
Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden.

Rechtsgrundlage:


Gewerbeordnung
Handwerksordnung

Ansprechpartner
Ansprechpartner für Gefahrenabwehr und Gewerberecht
Bereich Name Telefon
Maklertätigkeiten Herr Zobel
Herr Schmidt
04131 26-1390
04131 26-1313
Ladenschlussgesetz Herr Zobel
Herr Schmidt
04131 26-1390
04131 26-1313
Schulzuführungen Herr Zobel
Herr Schmidt
04131 26-1390
04131 26-1313
Schwarzarbeit Herr Schmidt
Herr Zobel
Herr Schmidt

04131 26-1313
04131 26-1390
04131 26-1296

Zwangseinweisung

Herr Zobel
Herr Förster
Herr Schmidt

04131 26-1390
04131 26-1220
04131 26-1313

 
 
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