Über
Wir sind für Sie da: nach vorheriger Vereinbarung
1978 wurden im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform die Aufgaben der Veterinärämter (heutige Bezeichnung: Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung) vom Land Niedersachsen auf die Landkreise übertragen. Die Aufgaben des Fachdienstes umfassen die Bekämpfung der Tierseuchen, der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen und die Überwachung der Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs vom Urproduzenten bis zur Ladentheke (wie Landwirt, Molkerei, Schlachtbetrieb, Verarbeitungsbetrieb), den Tierschutz, die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln beim Landwirt und die Überwachung des Haltens gefährlicher Tiere (Vogelspinnen, Giftschlangen, Raubtiere. Mit Beginn des Jahres 2002 wurden die Bereiche Lebensmittelüberwachung und Gewerbeüberwachung mit ihren umfangreichen Aufgaben dem Fachdienst 40 zugeordnet.
Sachgebiete:
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Gewerbe
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Tierschutz
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Tierseuchenbekämpfung
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Verbraucherschutz und allgemeine Veterinärverwaltung