Jugendleiterförderung
Förderung des/der ehrenamtlichen Jugendleiter-/Jugendleiterin:
Der/die anerkannte ehrenamtliche Jugendleiter/Jugendleiterin erhält einmal im Jahr einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 82,00 € für Kosten und Materialaufwand in der Jugendarbeit.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der/die Jugendleiter/Jugendleiterin muss eine Jugengruppe über das ganze Jahr hinweg verantwortlich geleitet haben oder Mitarbebeiter/in einer Einrichtung sein. Weiterhin muss er/sie eine gültige Jugendleitercard (Juleica) besitzen.
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Er/Sie darf an keiner anderen Stelle (Kommune, Verband etc.) Entschädigung für seine/ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten.
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Er/Sie sollte mindestens einmal im Jahr an einem Fortbildungslehrgang im eigenen Verband oder in einer Jugendbildungsstätte teilgenommen haben.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, beschreibt auf dem Antragsformular kurz seine Arbeit, unterschreibt es, und lässt den Antrag von einer entsprechend autorisierten Person, die die Richtigkeit der Angaben bestätigen kann (vom Verein, Verband, Kreis- oder Bezirksjugendwart, Pastor, Jugendzentrumsleiter etc.), abzeichnen und schickt ihn dann bis zum 30.11. des Jahres an den Landkreis Lüneburg, Jugendpflege und Sport, Frau Joritz, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, zurück.
Später eingereichte Tätigkeitsbericht können leider nicht mehr berücksichtigt werden (Kassenschluss!).
Den Antragvordruck finden Sie unter "Formulare".
Zuschüsse für Freizeiten, Fahrt- und Lagerkosten und internationale Jugendbegegnungen
Der Landkreis Lüneburg gewährt den anerkannten Jugendgruppen, -vereinen, -verbänden und -organisationren für Freizeiten, Fahrten und Lager pro Tag und Teilnehmer einen Zuschuss in Höhe von 1,60 €. Gefördert werden auch Internationale Jugendbegegnungen, aber nur Vorhaben, bei denen eine echte Jugendbegegnung mit jungen Menschen anderer Länder und der gemeinschaftsbildende Charakter im Sinne der internationalen Verständigung gewährleistet ist. Der Kreiszuschuss beträgt hier 2,60 € pro Tag und Teilnehmer. Die Zuschüsse werden nach Durchführung der Maßnahmen gezahlt, wenn die dafür erforderlichen Nachweise vorliegen.
Die Richtlinien und auch der Antragsvordruck hierzu sind oben rechts unter der Rubrik "Dokumente zum Thema" zu finden.