Hilfen für behinderte Menschen
Wir sind für Sie da:
Mo., Mi., Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII Anspruch auf Eingliederungshilfe. Aufgabe dieser Hilfe ist es, drohende Behinderungen zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. (Die Hansestadt Lüneburg hat eigene Zuständigkeit)
Wenn Sie gezielte Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Buchstaben |
Name |
Telefon |
A, C - E, Z |
Herr Koch |
04131-261410 |
B |
Frau Koziol |
04131-261755 |
F - J, K - Kk |
Frau Heseler |
04131-261584 |
Kl - N |
Frau Kästner |
04131-261714 |
O - R, V - W |
Frau Suk |
04131-261317 |
S - U, X - Y |
Herr Höbermann |
04131-261411 |
Die in der rechten Spalte angebotenen Vordrucke können uns zur Zeit noch nicht per E-Mail oder online zugeschickt werden. Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen ihn ausgefüllt und unterschrieben über die Gemeinde/Samtgemeinde ein.