Landkreis Lüneburg - Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld

Landkreis Lüneburg - Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld

Dieser Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld  ist aus dem ehemaligen Sozialamt hervorgegangen. Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Aufgaben des Sozialamtes in zwei Fachdienste aufgeteilt.

Der Landkreis Lüneburg hat die Hansestadt Lüneburg zu sämtlichen Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe herangezogen. Daher begründet die Hansestadt Lüneburg in der Sozialhilfe und im Wohngeld eine eigene Zuständigkeit.
 
Der Fachdienst 50 Sozialhilfe und Wohngeld nimmt folgende Aufgaben wahr: 
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    (Frau Kahlert Tel.: 04131 26-15 27)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    (Herr Schäfer Tel.: 04131 26-17 60)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    (Frau Wardatzky Tel.: 04131 26-14 24)
  • Wohngeld
    (Frau Dierks Tel.: 04131  26-14 02)
  • Soziale Beratung und aufsuchende Hilfe nach dem SGB XII
    (Herr Messelken Tel.: 04131 26-16 67)
  • Bildungspaket für bedürftige Kinder
    (für Arbeitslosengeld II-Empfänger: Frau Günther Tel.: 04131 60545-10; für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger: Frau Strothotte Tel.: 04131 60545-12; Sozialhilfeempfänger wenden sich an ihr Sozialamt)

Der Fachdienst Senioren und Behinderte nimmt insbesondere die Aufgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wahr: Gewährung und die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich (Heimen).

 Bitte beachten Sie: Für das Stadtgebiet ist die Hansestadt Lüneburg zuständig: 
Wenn Sie sich unsicher sind, finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner über den Zuständigkeitsfinder.

 

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