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EEG & Co.

 

{FOTO Solarmodule}

Photovoltaik (PV) - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Photovoltaik-Anlagen leisten heute schon einen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt und liefern Strom, der unabhängig von Preissteigerungen der herkömmlichen Energieträger ist. Die Kosten für neue Anlagen sinken kontinuierlich und die Investitionen amortisieren sich in der Regel innerhalb von 12 bis 16 Jahren – danach wird jede Kilowattstunde Sonnenstrom zum Gewinn für Geldbeutel und Umwelt! Für die Solarmodule geben die Hersteller Garantiezeiten von bis zu 25 Jahren.

Für die Stromeinspeisung aus solarer Strahlungsenergie in das Leitungsnetz des örtlichen Netzbetreibers erhalten die Anlagenbetreiber eine festgelegte Vergütung. Hierfür gelten die aktuellen Vergütungssätze des EEGs. Daneben ist eine Nutzung des erzeugten Stroms im jeweiligen Gebäude möglich.

Solarthermieanlagen - BAFA und KfW

Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung wird von staatlicher Seite im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für diese Förderung verantwortlich. Bei Einfamilienhäusern wird die Installation einer Solaranlage je nach Kollektorfläche unterschiedlich gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern werden Solarwärmeanlagen mit einer Kollektorfläche bis einschließlich 40 qm durch Zuschüsse gefördert, für größere Anlagen werden zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben.

Basisförderung

Der erstmalige Bau von Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit immerhin 90 Euro/qm Kollektorfläche bezuschusst. Solarwärmeanlagen, die der reinen Trinkwassererwärmung dienen oder auf Neubauten errichtet werden, erhalten seit Anfang 2012 keine Basisförderung mehr.

Innovationsförderung

Bei der Installation von Sonnenkollektoren auf einem bestehenden Mehrfamilienhaus, können die besonders attraktiven "Innovationsfördergelder" beantragt werden: Hier wird der Bau von heizungsunterstützenden Solarwärmeanlagen mit 180 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst. Bei ausschließlicher Trinkwassererwärmung, beträgt die Innovationsförderung 90 Euro je Quadratmeter. Voraussetzung ist, dass eine Anlagengröße zwischen 20 m² und 40 m² groß und bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.

Bonusförderung

Zusätzlich zur Basisförderung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die "Bonusförderung" in Anspruch genommen werden und die Höhe der Förderung insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten betragen.

Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Kredite in einer Höhe von bis zu 100 Prozent der Nettoanschaffungskosten bereit. Der Tilgungszuschuss kann dabei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Anträge müssen vor Bauauftrag bei Ihrer Hausbank gestellt werden, die für die Abwicklung mit der KfW zuständig ist.

Auch im Mietwohnungsbau sind Solaranlagen umsetzbar. Sie können über Umlagen refinanziert werden, der Wert der Immobilie steigt dabei und der Mieter spart Nebenkosten.

Heizungsfachbetriebe und Energieberater unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der Fördermittel. Den aktuellen Stand der Förderbedingungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zu den Kreditprogrammen bei der KfW.

Ansprechpartner

Hansestadt und Landkreis Lüneburg Klimaschutzleitstelle Tobias Winkelmann 04131 26-1590 04131 26-2590 E-Mail senden...

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