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Aktuell: HU-Bericht ist Pflicht

Seit dem 1. Juli 2012 ist bei allen Zulassungsfällen rund um das Auto der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) vorzulegen. Ausgenommen sind Kurzzeitkennzeichen sowie die Abmeldung oder Neuzulassung eines Fahrzeuges.

Hintergrund dieser Maßnahme sind mehrere Fälschungen von Stempelabdrücken in Fahrzeugscheinen, die seit Anfang 2012 bei der Zulassungsbehörde entdeckt worden sind. Für Laien sind derartige Fälschungen schwer zu erkennen. Wer ein Fahrzeug kauft, sollte daher auch darauf achten, sich den Original-Untersuchungsbericht aushändigen zu lassen. Der Originalbericht der Hauptuntersuchung stellt sicher, dass ein geprüftes und verkehrssicheres Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Bei Verlust des Untersuchungsberichtes können sich Fahrzeughalter eine – im Normalfall kostenlose – Zweitschrift bei der entsprechenden Prüforganisation ausstellen lassen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle des Landkreises Lüneburg werden künftig bei der Zulassung, Umschreibung oder Änderung den Untersuchungsbericht zur letzten Hauptuntersuchung verlangen. Die strengere Handhabung beim täglichen Zulassungsgeschäft soll unter anderem verhindern, dass gefälschte Termine der Hauptuntersuchung in einen neuen Fahrzeugschein übernommen werden. Der Landkreis Lüneburg und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle bitten um Verständnis.

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