Formulare
SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
Die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer ist Pflicht bei jedem Zulassungsvorgang. Wenn Sie über kein Konto im Inland verfügen, wenden Sie sich bitte vorab an das Zollamt. Seit dem 01.01.2014 muss bei jedem Zulassungsvorgang eine Einzugsermächtigung im neuen SEPA-Format (IBAN/BIC) vorgelegt werden.
Zulassungsvollmacht
Wenn Sie jemanden beauftragen, für sich ein Fahrzeug an- oder umzumelden, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht ist auch unter Eheleuten bzw. Lebenspartnern erforderlich.
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Eine Zulassung auf eine minderjährige Person ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich. Neben dem ausgefüllten Vordruck sind die Ausweise beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (+ Sorgerechtsurteil) vorzulegen.
Verlusterklärung
Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. der Kennzeichenschilder ist die Verlusterklärung vom eingetragenen Halter auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Verlust nach Ankauf ist außerdem der Eigentumsnachweis vorzulegen.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen sein, dann muss der eingetragene Fahrzeughalter bzw. die eingetragene Fahrzeughalterin eine Versicherung an Eides statt abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich zu uns kommen, eine Bevollmächtigung ist bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) somit nicht möglich.