Tierschutz

Tierschutz bei Tiertransporten

Tierschutz bei Transporten

Die EG Verordnung 1/2005  regelt den wirtschaftlichen Transport von lebenden Wirbeltieren.

Fahrer von Tiertransporten benötigen, wenn sie mehr als 65 Kilometer fahren, einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann.

Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt.

Dokumente zum Thema

Antrag Zulassung Transportunternehmen (pdf 0,06 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/Antrag_Zulassung_Transportunternehmer_EG-VO_1-2005__Gr._03.06.2009_.pdf)

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LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )

LINK: Volksbank
Lüneburger Heide eG

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