Tierschutz bei Transporten
Die EG Verordnung 1/2005 regelt den wirtschaftlichen Transport von lebenden Wirbeltieren.
Fahrer von Tiertransporten benötigen, wenn sie mehr als 65 Kilometer fahren, einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann.
Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt.