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Betreuungsgeld

Anträge auf Betreuungsgeld können Eltern bei der Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg stellen.Ab dem 1. August 2013 können Eltern, die ihre unter 3-jährigen Kinder zu Hause betreuen, unter bestimmten Voraussetzungen das von der Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld erhalten. Entsprechende Anträge können Eltern aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg ab sofort bei der Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg stellen.

Grundvoraussetzungen für den Bezug: Das Kind, für das das Betreuungsgeld gezahlt wird, muss am 1. August 2012 oder später geboren sein. Die Eltern oder der erziehungsberechtigte Elternteil müssen ihren Wohnsitz in Hansestadt oder Landkreis Lüneburg haben, das Kind muss bei ihnen im Haushalt leben. Betreuungsgeld können Eltern dann erhalten, wenn sie ihr unter 3-jähriges Kind nicht in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung oder von einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreuen lassen.

Die Eltern können zum Betreuungsgeld nicht parallel Elterngeld beziehen. Daher wird das Betreuungsgeld in der Regel erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt, wenn der Elterngeldbezug beendet ist. Das Betreuungsgeld wird zudem für höchstens 22 Monate gezahlt, längstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Ein Anspruch auf Betreuungsgeld kann sich auch dann ergeben, wenn das Kind in einer Tagespflegeeinrichtung – etwa einem Spielkreis – betreut wird, die nicht öffentlich gefördert ist. Um dies zu ermitteln, müssen Eltern, die ihr Kind von Dritten betreuen lassen und dennoch das Betreuungsgeld beantragen möchten, ein zusätzliches Formular ("Bescheinigung des Tageseinrichtung bzw. Kindertagespflege") ausfüllen, auf dem sie erklären, welcher Art die Betreuung ist. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, müssen dieses Formular nicht ausfüllen.

Den Antrag auf Betreuungsgeld und das Formular "Bescheinigung des Tageseinrichtung bzw. Kindertagespflege" finden Sie in der rechten Spalte.

Den Antrag nimmt die Elterngeldstelle des Landkreises Lüneburg (Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, Eingang H) entgegen. Ansprechpartner sind Jens Bolg (Anfangsbuchstaben A - L, Zimmer 240) und Karina Thelen (Anfangsbuchstaben M - Z, Zimmer 239). Per Post können Anträge an den Landkreis Lüneburg, Elterngeldstelle, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg eingereicht werden.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Elterngeldstelle Karina Thelen 04131 26-1710
Landkreis Lüneburg Elterngeldstelle Jens Bolg 04131 26-1307

Dokumente zum Thema

Antrag Betreuungsgeld (pdf 0,07 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/54_jugend_und_familie/Antrag_Betreuungsgeld_08-2013.pdf)

Bescheinigung der Tageseinrichtung (pdf 0,06 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/54_jugend_und_familie/BG_Bescheinigung_Tageseinrichtung.pdf)

Infoblatt Betreuungsgeld (pdf 0,14 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/54_jugend_und_familie/Infoblatt_Betreuungsgeld.pdf)

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