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Merkblatt zum Bildungspaket

{FOTO Geld oder Gutschein: Das Merkblatt des Landkreises Lüneburg informiert über die Leistungen des Bildungspakets und nennt die Ansprechpartner.}

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Sie bekommen als Basispaket für Schulbedarf jährlich 100 Euro, von denen 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt werden.

Welche Zuschüsse gibt es?
Die Kosten für Schulausflüge und Nachhilfe werden übernommen und ein Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kita oder Hort gezahlt. Für Aktivitäten in Sport, Kultur und Freizeit steht jedem Kind bis 18 Jahre ein Budget von 10 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Guthaben kann beispielsweise für Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten verwendet werden. Abgerechnet wird in der Regel mit dem Träger oder Veranstalter, für bestimmte Leistungen gibt es Gutscheine.

Merkblatt
Welche Leistungen genau zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören, entnehmen Sie bitte dem'Merkblatt Bildungs- und Teilhabenpaket' , das in der rechten Spalte zum Herunterladen bereit steht.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bildungs- und Teilhabebüro 04131 60545-10 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Merkblatt Bildungs- und Teilhabepaket (pdf 0,06 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/50_sozialhilfe_und_wohngeld_/Merkblatt_BuT.pdf)

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