Friedhöfe

Grabarten

Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- oder Grabstättenart will wohl überlegt sein, weil eine spätere Änderung (Umbettung) in den meisten Fällen nicht möglich ist.

Im Einzelnen stellt die Stadt Lüneburg folgende Grabarten zur Verfügung. Allerdings ist nicht jede Grabart auf jedem Friedhof vorhanden:

 

  1. Kinderreihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren
  2. Reihengrab
  3. Rasenreihengrab
  4. Rasenpartnergrab
  5. Wahlgrab, bestehend aus einer oder mehreren Stellen
  6. Familiengrab, bestehend aus einer oder mehreren Stellen
  7. Urnenwahlgrab
  8. Anonymes Urnengemeinschaftsgrab
  9. Urnenreihengrab mit Namensnennung

Bei der Auswahl, der für Sie richtigen Grabstättenart, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gerne. Eine ausführliche Beratung kann auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen.

Als Hilfestellung sollen an dieser Stelle noch einmal kurz die wesentlichen Unterschiede der einzelnen Grabarten aufgeführt und erläutert werden:

Kinderreihengrab

 

In einem Kinderreihengrab kann nur ein Kind bis zum Alter von fünf Jahren beigesetzt werden. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und kann nicht frei gewählt werden. Nach Ablauf des zehnjährigen Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung nicht möglich.

 

Reihengrab

 

In einem Reihengrab darf in der Regel nur ein Verstorbener beigesetzt werden (Ausnahme: Urnenbeisetzungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Erdbestattung). Die Lage der Grabstätte wird der Reihe nach für die Ruhezeit von 25 Jahren vergeben, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich.

Rasenreihengrab

 

Die Vorschriften für ein Rasenreihengrab entsprechen denen des Reihengrabes. Bei einem Rasenreihengrab wird mit der Nutzungsgebühr jedoch gleichzeitig die Grabpflege (Rasenschnitt) für 25 Jahre bezahlt. Daneben kann seit 2010 vor dem Grabstein, der durch die Hinterbliebenen zu beschaffen ist, eine kleine Pflanzfläche für eine Wechselbepflanzung angelegt werden. Die Größe hierfür beträgt bei dem Rasenreihengrab (60x50) und ist durch eine in den Boden eingelassene 15cm breite Steineinfassung kenntlich zu machen.

Rasenpartnergrab

 

Die Vorschriften für ein Rasenpartnergrab entsprechen denen des Reihengrabes. Bei einem Rasenpartnergrab wird mit der Nutzungsgebühr jedoch gleichzeitig die Grabpflege (Rasenschnitt) für 25 Jahre bezahlt. Eine zweite Stelle wird für die Partnerbeisetzung freigehalten. Im Beisetzungsfall ist die gesamte Grabstätte insoweit zu verlängern, dass auch die Ruhefrist für die Zweitbeisetzung eingehalten wird. Daneben kann seit 2010 auch hier vor dem Grabstein, der durch die Hinterbliebenen zu beschaffen ist, eine kleine Pflanzfläche für eine Wechselbepflanzung angelegt werden. Die Größe hierfür beträgt bei dem Rasenreihengrab (130x50) und ist durch eine in den Boden eingelassene 15cm breite Steineinfassung kenntlich zu machen.

Wahlgrab

 

Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab (ein- oder mehrstellig) kann erst im Todesfall erworben werden. Wie der Name der Grabart es schon ausdrückt, kann hierbei die Grablage auf dem Friedhof im Rahmen der Möglichkeiten frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre erteilt. Es kann jedoch im Rahmen der Satzung verlängert werden. Während des laufenden Nutzungsrechts oder nach entsprechender Verlängerung können auf einer Wahlgrabstelle noch bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden.

Familiengrab

 

Als einzige Grabart die schon zu Lebzeiten erworben werden kann, bietet die Stadt Lüneburg die Familiengräber an. Der Unterschied zu den Wahlgräbern besteht darin, dass der Erwerber ein 40-jähriges Nutzungsrecht erhält und die Ausmaße der einzelnen Stelle etwas größer als die eines Wahlgrabes sind. Auch hier können während des laufenden Nutzungsrechts oder nach entsprechender Verlängerung auf einer Familiengrabstelle noch bis zu vier Urnenbeisetzungen stattfinden.

Urnenwahlgrabstätte

 

Eine Urnenwahlgrabstätte hat die Maße 1m x 1m, wird der Lage nach frei gewählt und für eine Nutzungszeit von 20 Jahren vergeben. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann bzw. muss im Einzelfall verlängert werden.

 

Anonymes Urnengemeinschaftsgrab

 

In der anonymen Urnengemeinschaftsanlage werden die Urnen der Reihe nach, in aller Stille, ohne überirdische Kennzeichnung, in einer durch den Friedhof gepflegten Fläche beigesetzt. Bitte beachten Sie bei der Wahl dieser Grabstättenart, dass eine Ausbettung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. Blumenschmuck legen Sie bitte nur auf den dafür vorgesehenen Flächen ab. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass in der Pflanzung abgelegter Blumenschmuck durch die Mitarbeiter des Friedhofes entfernt wird.

Urnenreihengrab mit Namensnennung

 

Als weitere Bestattungsart gibt es das Urnenreihengrab mit Namensnennung. Hierbei werden in einem extra gestalteten Grabfeld um ein zentrales Grabmal herum vier große Grabplatten mit den Namen der dort Beigesetzten niedergelegt. Im Gegensatz zu der anonymen Urnenbeisetzung können bei dieser Bestattungsart die Angehörigen einer/s Verstorbenen bei der Beisetzung anwesend sein. Die Namensinschrift auf den Grabplatten erfolgt bei Bedarf bis zu zweimal im Jahr.

Grabarten in Bildern

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg 74 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten Hans-Georg Grzenia 04131 870955 04131 870959 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Grünplanung, Friedhöfe und Forsten Heidrun Kaufer 04131 870950 04131 870959 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Gärtnermeister Kay Stockhaus 04131 870952 04131 870959 E-Mail senden...

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