Hunde

Rund um den Hund

{FOTO In einigen Stadtgebieten müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden. Foto: siepmannH/ pixelio.de}

Leinenpflicht

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie im nördlichen Teil des Kurparks (zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg) müssen Hunde immer angeleint sein. Gleiches gilt in Schongebieten wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Dazu gehört im Lüneburger Stadtgebiet beispielsweise der Kalkberg.

In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) gelten im Wald und in der freien Landschaft verschärfte Regeln: In dieser Zeit müssen Hunde dort immer an der Leine geführt werden, damit sie keine Wildtiere beim Brüten oder der Aufzucht der Jungen stören können. Ausgenommen sind Jagd- und Polizeidiensthunde.

Eine Leine muss bei jedem Spaziergang mit dem Hund zur Hand sein. Wer Hunde hält oder führt, muss dafür sorgen, dass sie nicht unbeaufsichtigt umherlaufen und Menschen oder Tiere anspringen oder belästigen. Dafür ist nach einer städtischen Verordnung der Halter oder die Halterin verantwortlich. Nur Personen, die den Hund auch beherrschen können, dürfen ihn führen. Nehmen Kinder die Leine in die Hand, sollte also besser ein Erwachsener dabei sein.

 

{FOTO In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli jedes Jahres) müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft immer an der Leine geführt werden.}

Wer seinen Hund nicht anleint, kann dafür belangt werden: Das Bußgeld beträgt 15 Euro, in Schongebieten sogar 25 Euro. Beißt oder gefährdet ein frei herumlaufender Hund andere Menschen oder Tiere, wird ein wesentlich höheres Bußgeld fällig.

Zum 1. Juli 2011 ist eine Neufassung der Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Vorgeschrieben ist nach dem Gesetz ein Sachkundenachweis, den Hundehalter ab dem 1. Juli 2013 nachweisen müssen. Für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten  ist ab sofort außerdem eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung (Chip) Pflicht.

 


{FOTO Aus insgesamt 35 Spendern können Herrchen und Frauchen in Lüneburg kostenlos Tüten zum Aufsammeln von Hundekot ziehen. }

Kot aufsammeln

Wenn Hunde auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten, sind die Halterinnen und Halter nach einer städtischen Verordnung dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Für Herrchen und Frauchen bedeutet das: immer einen Plastikbeutel zur Hand haben. An öffentlichen Plätzen in Lüneburg stehen insgesamt 35 Tütenspender, aus denen sich Hundehalter kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen ziehen dürfen. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.

Halten sich Hundehalter nicht an diese Regeln, kann die Verwaltung ein Bußgeld in Höhe von 15 bis 25 Euro verhängen.


Hundesteuer

Die Hundesteuer soll dafür sorgen, dass die Zahl der Hunde in der Hansestadt nicht unkontrolliert steigt. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Steuersätze kann jede Kommune selbst festlegen. Die Steuersätze finden Sie in der Satzung 22-04 Hundesteuersatzung (siehe "Dokumente zum Thema" in der rechten Spalte).

Rund 2250 Hunde sind derzeit in Lüneburg gemeldet. Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Angemeldet werden müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten.

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg - Hundesteuer, Hund an- und abmelden Daniela Siewert 04131 309-3692 04131 309-3965 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

32-01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (pdf 0,52 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/Ortsrecht_Satzungen/32_01_oeffentliche_sicherheit.pdf)

22-04 Hundesteuersatzung (01.01.2013) (pdf 0)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/STLG_Dateien/STLG_Dokumente/Ortsrecht_Satzungen/22_04_hundesteuer.pdf)

Webtipps

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