Frühling und Sommer in der Hansestadt

Frühling und Sommer in der Hansestadt

Sonnenbaden und Picknick auf öffentlichen Grünflächen – ist das in Lüneburg überall erlaubt?

{FOTO Moritz mit einem kalten Eis: Waldmeister und Banane.}

Die öffentlichen Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte dabei jedoch selbstverständlich sein. Die Hansestadt Lüneburg appelliert außerdem an alle, die in den Parks und Grünanlagen das schöne Sommerwetter genießen: Hinterlassen Sie die Grünflächen so, wie Sie sie gern vorfinden möchten – lassen Sie also zum Beispiel keinen Müll liegen.
Vorsicht ist in ausgeschilderten Naturschutzgebieten geboten, zum Beispiel am Kalkberg: Dort darf man zum Schutz der Natur die Wege nicht verlassen.

 

Darf ich meine Grillparty in einen öffentlichen Park verlegen?
Nein – in den Lüneburger Grünanlagen ist das Grillen verboten, Grillplätze gibt es im Stadtgebiet nicht. In seinem eigenen Garten darf aber natürlich jeder jederzeit grillen. Allerdings sollte man dabei auf die Nachbarn Rücksicht nehmen: Sie können gegen andauernde Rauchbelästigung rechtlich vorgehen. Offene Feuer sind in ganz Lüneburg verboten.

 

Oft mäht nebenan jemand seinen Rasen, wenn ich Mittagsschlaf halten möchte. Müssen meine Nachbarn nicht gewisse Ruhezeiten einhalten?
Eine Bundesverordnung gibt vor, wann in Wohngebieten der Rasen gemäht werden darf: montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr – also auch in der Mittagszeit. Motorenbetriebene Freischneider, Laubsammler und ähnliche Geräte, die meist deutlich lauter sind als ein Rasenmäher, dürfen jedoch zwischen 13 und 15 Uhr nicht benutzt werden.
An Sonn- und Feiertagen ist in Wohngebieten der Betrieb aller geräuschintensiver Geräte und Maschinen, auch von Rasenmähern, ganztags verboten. 
Unzulässiger Lärm, egal ob zur Tages- oder Nachtzeit, kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Im Sommer schießt überall Unkraut in die Höhe – wer muss es beseitigen?
In der Hansestadt Lüneburg reinigt die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) die Radwege im Stadtgebiet und Gehwege vor den städtischen Grundstücken. Dabei wird auch das Unkraut entfernt. Vor den Liegenschaften der Stadt kümmert  sich der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft darum, dass das Unkraut entfernt wird.

Vor Privatgrundstücken sind die Anlieger ganzjährig reinigungspflichtig – sie müssen dort die Gehwege sauber halten, Schnee räumen, Laub und auch Unkraut entfernen. Wächst das Unkraut unkontrolliert, kann der Gehwegbelag Schaden nehmen: Dann drücken die Pflanzenwurzeln Steine und Platten hoch, und es entstehen Stolperkanten und Risse.

Hansestadt und AGL verzichten bei der Unkrautentfernung auf chemische Mittel und raten dies auch den Anliegern. Die chemischen Stoffe reichern sich sonst im Boden an und gelangen durch Regen in die Gewässer. Es reicht aus, das Unkraut mit einer Hacke zu entfernen oder es einfach aus dem Boden zu ziehen.

Jeder Anlieger muss auch darauf achten, dass die Bäume und Pflanzen, die auf seinem Grundstück stehen, nicht auf Geh- und Radwege oder Straßen wuchern. Die Straßenbegeher der Hansestadt Lüneburg überprüfen das Stadtgebiet regelmäßig auf solche Gefahrstellen.

 

Das Entenfüttern macht meinen Kindern viel Spaß. Aber ist das nicht eigentlich verboten?
Das Entenfüttern tut stehenden Gewässern nicht gut. Die Enten finden in der Natur genügend Nahrung. Werden sie zusätzlich mit Brot und Essensresten gefüttert, scheiden sie vermehrt Kot aus, was zur Algenbildung beiträgt und dafür sorgen kann, dass Teiche „umkippen“, Fische und Kleintiere sterben.
Außerdem werfen die zahlreichen wohlmeinenden Bürgerinnen und Bürgern meist viel mehr Brot ins Wasser, als die Vögel überhaupt fressen können. Das verbraucht zusätzlich Sauerstoff und trägt dazu bei, dass die Teiche verschlammen.
Auch dort, wo keine Verbotsschilder stehen, sollte man also besser auf das Entenfüttern verzichten. Damit tut man den Tieren den größeren Gefallen.

 

Ist das Baden in der Ilmenau und in den städtischen Seen erlaubt?
Nach dem niedersächsischen Wassergesetz bedarf das Baden in öffentlichen fließenden Gewässern keiner Genehmigung. In der Ilmenau darf also jeder baden – jedoch stets auf eigene Gefahr. Denn die Ilmenau gilt nicht als Badegewässer. Die Hansestadt ist daher nicht verpflichtet, sie als solches zu unterhalten und für die Sicherheit der Badenden zu garantieren. Darüber hinaus sind die Ilmenau-Wiesen Naturschutzgebiet. Der Landkreis Lüneburg hat daher bestimmte Orte als Badestellen ausgewiesen, an denen der Sprung ins kühle Nass mit dem Naturschutzgedanken vereinbar ist. Die Stellen finden sich beispielsweise an der Runden Wiese, an der Brücke Rote Schleuse (zwei weitere in der Nähe Richtung Bockelsberg) oder an der Teufelsbrücke.
Im Kreidebergsee jedoch ist das Baden ausdrücklich verboten – aus Sicherheitsgründen: Der See war früher eine Tongrube, auf deren Grund auch heute noch viel Bauschutt liegt. Es gibt viele Untiefen und wechselnde Kalt- und Warmwasserströmungen, die das Baden im Kreidebergsee lebensgefährlich machen.
Der so genannte Kalkbruch nahe Volgershall gehört einem Anglerverein und ist daher kein öffentlicher Badesee.

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