Schiedsamt

Schlichten statt Richten

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Häufig können Schiedspersonen bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten.

In der Hansestadt Lüneburg sind zwei Schiedsmänner. Sie sind als ehrenamtliche Amtspersonen zur Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet. In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedspersonen, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung. Es besagt, dass eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn der Versuch einer Schlichtung erfolglos gewesen ist.

Dies gilt für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsgesetz sowie für folgende Ansprüche aus dem Strafrecht: Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes (sofern es sich nicht um arbeitsrechtliche Angelegenheiten handelt).

Über Einzelheiten geben die Schiedspersonen gern Auskunft.
 

Wer ist für Sie zuständig?

{FOTO Schiedsamtsbezirk}

Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.

Die Grenze der Schiedsamtsbezirke bildet von Osten nach Westen die Mittellinie folgender Straßen:
Dahlenburger Landstaße, Altenbrückertorstraße, Willy-Brandt-Straße, Stresemannstraße, Lindenstraße, Soltauer Straße, Oedemer Weg, Ringstraße, Mittelfeld bis zur Schnellenberger Allee und von dort Richtung Westen bis zur Stadtgrenze.
 

Schiedsmänner

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