Gesundheitsamt

Bestattungswesen

Aufgaben des Gesundheitsamtes 

Die Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die weiteren Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz sind:

  • Festlegen von Mindestruhezeiten auf Friedhöfen
  • Genehmigung von privaten Friedhöfen
  • Ausnahmen von der Sargpflicht
  • Ausnahmen zur Aufbewahrungsfrist von Leichen
  • Umbettungen von Leichen und Urnen
  • Überführungen ins Ausland (internationaler Leichenpass) 

 

Umbettungen

Urnen- und Leichenumbettungen kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die unantastbare Würde des Menschen wirkt über dessen Tod hinaus und gebietet eine würdige Bestattung und den Schutz der Totenruhe.

Wirtschaftliche Interessen, erleichterte Grabpflege oder Umzug der Angehörigen sind grundsätzlich keine ausreichenden Begründungen für die Genehmigung der Umbettung. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Wille des Verstorbenen berücksichtigt und objektiv dargelegt werden kann. Aus der aktuellen Rechtsprechung geht hervor, dass die Anforderungen an die Gründe, die eine Umbettung rechtfertigen können, gestiegen sind. Die verfassungsrechtlich geschützte Totenruhe überwiegt in vielen Fällen das Interesse der Angehörigen an einer Umbettung.

Umbettungen sollten nur von Oktober bis März (in den kühlen Monaten) und Ausgrabungen in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Umbettung beauftragt, da z.B. für den Transport des Toten ein Spezialfahrzeug erforderlich ist.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der Angehörigen oder des beauftragten Bestattungsinstituts
  • Zustimmungen der Friedhofsverwaltungen des Friedhofs, auf dem der Verstorbene liegt, und des Zielfriedhofs
  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt (Sterbeort)

 

Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 45,00 €.

Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Umbettung. Bitte erfragen Sie diese direkt bei einem Bestattungsinstitut.

 

Rechtsgrundlage

§ 15 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)

 

Anlage/Link: Nds. Bestattungsgesetz

 

Überführungen ins Ausland (Leichenpass)

 

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder. Bei Überführungen in das Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass erforderlich.

Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes/ des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn alle für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag auf Überführung einer Leiche (persönliche Angaben über den Verstorbenen, Beförderungsmittel, Transportweg, Absende- und Zielort)
  • wenn keine persönliche Beantragung erfolgt: schriftl. Vollmacht für das Bestattungsinstitut
  • Bescheinigung oder Erklärung über die ordnungsgemäße Einsargung durch den Bestatter
  • Todesbescheinigung (Deckblatt und vertraulicher Teil mit der Todesursache im Original)
  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes (Genehmigung nach § 39 Personenstandsgesetz)
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod, ungeklärter Todesart oder der Leiche eines Unbekannten: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung
  • Einverständniserklärung die Todesursache im Leichenpass angeben zu können – Entbindung der Schweigepflicht für das Gesundheitsamt (optional) 

Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 40,00 €.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 6 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)

Anlagen: siehe Dokumente zum Thema

 

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Gesundheitsamt Ute Böther 04131 26-1489 04131 26-2489 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Leichenpassanmeldung (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/53_gesundheit/Leichenpassanmeldung.pdf)

Erklärung Leichenpass (pdf 0,03 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/53_gesundheit/Erklaerung_Leichenpass.pdf)

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