Tierseuchen im Einzelnen

Geflügelpest (GP)

Allgemeinverfügung vom 03.November 2009 zur Ausnahmegenehmigung von der Aufstallverpflichtung

Mit Allgemeinverfügung vom 03.November 2009 wird die Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel in Teilen des Landkreis Lüneburg mit Wirkung vom 01.12..2009 geändert.

Ab dem 01. Dezember  2009 muss nur noch zu bestimmten Zeiten in bestimmten Gebieten des Landkreises Lüneburg alles Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Schutzvorrichtungen sind überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckungen, die auch mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen ist (z.B. eine Maschendrahtvoliere mit Planendach).

Die aktuelle Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht finden Sie rechts unter den Dokumenten zum Thema. Dort finden Sie auch eine Karte des Gebietes, in dem die Aufstallpflicht zu bestimmten Zeiten gilt, und eine Tabelle der Gemeinden, aus der Sie entnehmen können, ob einen Aufstallpflicht für das Gemeindegebiet verfügt worden ist.

Der Landkreis Lüneburg hat seine Ausnahmegenehmigung für die Aufstallungspflicht für Geflügel auf das gesamte Kreisgebiet erweitert. Demnach kann ab dem 01. Dezember 2009 auch das Geflügel in den bisher aufstallpflichtigen Gebieten - Gemeinde Amt Neuhaus sowie die übrigen Gemeinden entlang der Elbe - außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten werden. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat dem Landkreis die Möglichkeit eingeräumt in Gebieten, in denen vermehrt Gastvögel zu finden sind und in denen bisher Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden durften, jetzt Ausnahmen einzuräumen. Der Landkreis Lüneburg hat nach erfolgter Risikoeinschätzung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine entsprechende Allgemeinverfügung zum 01.12.2009 erlassen. In den für den Vogelflug relevanten Zeiten vom 01.März bis  30.April sowie vom 01.September bis 30. November gilt diese Ausnahme in den genannten Gebieten jedoch weiterhin nicht, d.h. in dieser Zeit gilt weiterhin: Geflügel aufstallen!  Die Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden sind bereits über ein Rundschreiben informiert worden. Wer kein Schreiben erhalten hat, setzt sich bitte unter der Telefonnummer 04131 261413 mit dem Veterinäramt in Verbindung.

Weitere aktuelle Informationen und Links finden Sie im Bürger- und Unternehmensservice unter dem Stichwort Vogelgrippe.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Dr. Brigitte Verthein 04131 26-1413 04131 26-1633 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

GP Allgemeinverfügung vom 03.11.2009 (pdf 0,04 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/GP_Allgemeinverfuegung__vom_03.11.2009.pdf)

GP Rundschreiben an Geflügelhalter 11.11.2009 (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/GP_Rundschreiben_an_Gefluegelhalter_10.11.2009.pdf)

GP Aufstallungspflicht Tabelle (pdf 0,03 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/GP_Aufstallungsgebiete_Tabelle_10.02.2009.pdf)

GP Aufstallungsgebiet (doc 0,99 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/GP_Aufstallungsgebiet.doc)

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