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Förderung Denkmäler

{FOTO Balkenerneuerung}

Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern finanziell, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge für diese Zuwendungen beim Landkreis Lüneburg oder bei der Stadtverwaltung einreichen, die diese dann prüft und mit der notwendigen denkmalfachlichen Beurteilung weiterleitet. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde entscheidet schließlich über den Antrag. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltung ist der Standort des Gebäudes, die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg haben auf diesem Gebiet eine eigene Zuständigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Maßnahmen an Baudenkmälern erhöht steuerlich abschreibungsfähig. Auch hier helfen Ihnen der Landkreis oder die Hansestadt Lüneburg weiter. Die erforderliche Steuerbescheinigung können Sie bei den jeweiligen Verwaltungen beantragen. Dazu muss der entsprechende Antrag (den Sie auch beim Fachdienst Bauen erhalten) mit den Originalrechnungen eingereicht werden.

Weitere Förderungen
Der Landkreis Lüneburg berät außerdem über weitere begleitende Fördermöglichkeiten, etwa über die Proland-Zuwendung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg oder über Stiftungen.
 

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Fachdienst Bauen Brita Colberg 04131 26-1462 04131 26-2462 E-Mail senden...

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