Haushalt

Die Hansestadt Lüneburg – finanziell gesehen

Das Thema Haushalt ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Die Paragrafen 110 bis 129 befassen sich ausschließlich mit „Haushaltswirtschaft“. Dort heißt es gleich zu Beginn: „Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.“

Bei sinkenden Einnahmen ist dies leichter gesagt als getan. Die Hansestadt Lüneburg hat wie jede andere Kommune auch eine ganze Reihe Pflichtleistungen zu erfüllen, viele so genannte freiwillige Leistungen sind für die Empfänger wie Sportvereine mit ihrer wichtigen Jugendarbeit dringend notwendig. Zugleich muss Lüneburg als Oberzentrum wichtige Funktionen sicherstellen, von denen auch die anderen Gemeinden der Region profitieren. Ein langfristig leistungsfähiger Bahnhof ist da nur ein Stichwort unter vielen.

Investitionen sind also auch bei knapper Kasse nötig, müssen aber wirtschaftlich sinnvoll und langfristig rentierlich sein. Elementar für das finanzielle Überleben einer Kommune ist außerdem, dass das Vermögen und die Verbindlichkeiten in einem gesunden Verhältnis stehen. Die Hansestadt Lüneburg hat in ihrer Eröffnungsbilanz im Juni 2009 gesunde Zahlen präsentiert: 543 Mio. Euro Vermögen – davon 268 Mio. Euro selbst erwirtschaftet bzw. der reichen Geschichte Lüneburgs zu verdanken (Fachbegriff Netto-Position), das ist eine Eigenkapitalquote von 50 Prozent.

Die jährliche Haushaltssatzung umfasst einen Haushaltsplan samt Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen für laufende Kosten. Außerdem gehört ein Finanzhaushalt dazu, der vor allem Investitionen und deren Deckung berücksichtigt, hier heißen die Posten Einzahlung und Auszahlung. Weitere Bausteine sind geplante Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen.

Haushaltsplan 2014
Haushalt 2013
Haushalt 2012

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg (II) Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek 04131 309-3120 04131 309-3399 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg 21 Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Jürgen Kipke 04131 309-3661 04131 309-3959 E-Mail senden...

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