Die Jugendpflege entscheidet, welche Vereine, Verbände und Jugendgruppen einen städtischen Zuschuss für Freizeiten, Fahrten und Lager und Jugendbildungsseminare erhalten.
Gefördert werden kann, wer bis Ende März jeden Jahres eine Stärkemeldung (Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Verein, Verband oder in der Gruppe) bei der Jugendpflege einreicht.
Für einige Veranstaltungen und Anschaffungen können Gruppen, Vereine und Verbände eine Förderung beantragen. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet der Jugendhilfeausschuss (JHA) der Hansestadt Lüneburg.